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Ansässigkeit eines Kleinunternehmers
In Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eines Kleinunternehmers führt der VwGH aus, dass sich aus dem , Stoppelkamp, Rn 26 bis 36, ergibt, dass ein Steuerpflichtiger dann ein „im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger“ ist, wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat. – (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( Ra 2017/15/0034)