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SWK 19, 5. Juli 2019, Seite 830

Immobilienmodelle

Aktuelle Fragen und Probleme

Gerhard Kohler

Im Laufe meiner beruflichen und betrieblichen Tätigkeit habe ich mich 15 Jahre lang als Finanzbeamter und dann seit fast 30 Jahren als Steuerberater und Immobilientreuhänder mit den verschiedensten Formen von Immobilienmodellen beschäftigt, entwickelt und auch viele begleitet. Es ist nun wieder Zeit, sich einzelnen Fragen zu widmen, da aufgrund von Inseraten und Prospekten in der letzten Zeit der Eindruck entstanden ist, dass viele steuerliche Folgen außer Acht gelassen werden. Wie sonst könnte mit steuerlichen Vorteilen (steuerlichen Begünstigungen) und trotz Verteilung der gesamten Herstellungskosten auf 15 Jahre mit einer Privatnutzung nach 20 Jahren geworben werden?

1. Bewerbung von Immobilien mit steuerlichen Vorteilen oder Renditevergleich

Gemäß § 2 Abs 2a EStG besteht ein Verlustausgleichs- und Vortragsverbot (§ 18 Abs 6 und 7 EStG) für negative Einkünfte aus der Beteiligung an Gesellschaften oder Gemeinschaften, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht (= beteiligungsbezogenes Verlustausgleichsverbot). Verluste aus solchen negativen Einkünften sind in den Folgejahren mit positiven Einkünften frühestmöglich zu verrechnen.

Wenn bei Immobilienbeteiligungen mit Verlustbeteiligungen geworben wird,...

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