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SWK 19, 5. Juli 2019, Seite 827

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG

Liste der teilnehmenden Staaten per 1. 5. 2019

Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, die für den Meldezeitraum 2019 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, und nennt diejenigen dieser Staaten und Territorien für die im Kalenderjahr 2019 Informationen gemäß § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.

Die , BMF-010221/0072-IV/8/2018, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.

Als teilnehmende Staaten gelten einerseits sämtliche EU-Mitgliedstaaten (§ 91 Z 1 GMSG; vgl RL 2011/16/EU idF RL 2014/107/EU), andererseits Staaten und Territorien, die in § 1 VO des BMF zu § 91 Z 2 GMSG über die Liste der teilnehmenden Staaten, BGBl II 2019/120, angeführt sind (§ 91 Z 2 GMSG), sowie jene Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste angeführt sind (§ 91 Z 3 GMSG).

Zur Klarstellung, welche Staaten und Territorien zwecks automatischen Austauschs von Informationen über Finanzkonten im Kalenderjahr 2019 als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, wird nachstehende Liste kundgemacht (Änderungen ab fett un...

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