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SWK 26, 10. September 2016, Seite 1156

Nichtabzugsfähige Aufwendungen: Wohnung

Wohnungskosten erfüllen nach ständiger Judikatur schon das Tatbestandsmerkmal der Außergewöhnlichkeit nicht, sind solche doch von der Mehrzahl der Steuerpflichtigen zu tragen. Dass bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Erstbeschwerdeführerin (Steuerberaterin, querschnittsgelähmt) entgegen den Ausführungen im angefochtenen Bescheid der strittige Wohnungsaufwand unüblich gewesen wäre, wird in der Beschwerde an sich auch nicht behauptet. – (§ 20 EStG 1988), (Abweisung)

( 2013/13/0056, 0063)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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