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SWK 26, 10. September 2016, Seite 1154

Reform des Kinderbetreuungsgeldes und Familienzeitbonus

Das Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz über die Gewährung eines Bonus für Väter während der Familienzeit (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) erlassen wird sowie das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Allgemeine Pensionsgesetz geändert werden, wurde in BGBl I 2016/53 kundgemacht.

Kern der Reform ist die Zusammenführung der bisherigen vier Pauschalvarianten des Kinderbetreuungsgeldes in einem sogenannten Kinderbetreuungsgeld-Konto, das auf einer einheitlicheren Gesamtsumme (bis zu 16.449 Euro) basiert. Väter können zudem – im Einvernehmen mit den Arbeitgebern – innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt eines Kindes einen Monat Familienzeit („Papa-Monat“) in Anspruch nehmen, wobei die Kranken- und Pensionsversicherung weiterläuft. Dafür gibt es 700 Euro, und zwar für alle Familienformen. Für Eltern, die sich die Kinderbetreuung in einem fairen Verhältnis (zumindest 60:40) aufteilen, wird es einen Partnerschaftsbonus in der Höhe von 1.000 Euro geben. Dies gilt auch für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (als Einkommensersatz...

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