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SWK 26, 10. September 2016, Seite 1118

Bald Kennzeichnungspflicht für Bankomatgebühren?

Die Diskussion rund um die Einhebung von Gebühren bei Bankomatgeldabhebungen in Österreich wurde durch einen amerikanischen Drittanbieter ausgelöst. Derzeit hebt dieser Drittanbieter bei der Behebung von Bargeld ein Entgelt von 1,95 Euro ein. Von rund 8.800 Bankomaten in ganz Österreich betrifft dies 67 Bankomaten, die hauptsächlich in Tourismusregionen zu finden sind. Heimische Banken heben derzeit keine Gebühren bei der Automatenbehebung ein.

Wie das BMF in einer Pressemitteilung bekanntgibt, liegt seit Kurzem als Reaktion auf diese Entwicklungen ein Entwurf zu einer Änderung des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) vor.

Mit der Novelle soll mehr Transparenz für Bankkunden in Form einer eindeutigen Kennzeichnungspflicht geschaffen werden. Kunden sollen klar erkennen können, dass gesonderte Gebühren bei der Geldabhebung anfallen. Neben einer nach außen hin sichtbaren Kennzeichnung der Bankomaten soll es auch einen zusätzlichen Hinweis vor der Transaktion am Display des Geräts geben. Der Kunde soll darüber hinaus die Möglichkeit bekommen, den Geldbehebungsvorgang abzubrechen, falls er keine Gebühr zahlen will.

Künftig sollen auch die bisher keiner behördlichen Aufsicht unterliegenden Dritt...

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