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SWK 9, 20. März 2023, Seite 490

Keine nachträgliche Vorsteuerberichtigung bei zu Unrecht geltend gemachter Vorsteuer

Entscheidung: Ro 2020/15/0025 (Abweisung der Amtsrevision); Verfahren betreffend die Pflichtversicherung nach dem ASVG der natürlichen Person 2013/08/0191.

Norm: § 16 Abs 1 UStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH (Mitbeteiligte) nahm in den Jahren 2005 bis 2009 Leistungen einer natürlichen Person in Anspruch und machte die ihn in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend. Im Zuge einer Prüfung wurde festgestellt, dass die natürliche Person ihre Leistungen nicht auf Grundlage eines Werkvertrags, sondern als Dienstnehmerin der GmbH erbracht hatte. Die natürliche Person berichtigte im Jahr 2010 die ursprünglichen Rechnungen, und das Finanzamt schrieb die Umsatzsteuern gut. Eine Wiederaufnahme der Umsatzsteuerverfahren der Jahre 2005 bis 2009 der GmbH erfolgte nicht, allerdings wurde mit Umsatzsteuerbescheid 2010 der Vorsteuerabzug entsprechend gekürzt.

S. 491 Das BFG gab der Beschwerde im Ergebnis Folge.

Rechtliche Beurteilung: Auf der Grundlage der EuGH-Judikatur ist in richtlinienkonformer Interpretation davon auszugehen, dass sich der Anspruch auf Vorsteuerabzug nach § 12 UStG nicht auf eine Steuer erstreckt, die ausschließlich deshalb geschuldet wird, weil sie in der R...

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