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Einbringung von Betrieben gewerblicher Art in eine AG – Notwendigkeit der Wertpapierdeckung bei Übernahme der Pensionsrückstellung
Entscheidung: Ro 2022/15/0017 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Norm: § 14 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine Stadtgemeinde brachte mehrere Betriebe gewerblicher Art nach Art III UmgrStG in eine AG ein. Die Passivseite der Einbringungsbilanz wies auch Rückstellungen für Kostenersätze für Pensionen (der Gemeindebediensteten) auf. Im Rahmen einer Außenprüfung wurde festgestellt, dass keine ausreichende Wertpapierdeckung für die Pensionsrückstellungen vorhanden sei, und es wurde ein Gewinnzuschlag festgesetzt.
Das BFG gab der Beschwerde im Ergebnis Folge und führe aus, die AG sei aufgrund der Buchwerteinbringung so zu behandeln, als ob sie Gesamtrechtsnachfolgerin wäre, womit auch die Ausnahmeregelung gemäß § 14 Abs 11 EStG auf sie übergegangen sei, weil die Pensionsleistungsverpflichtungen bei der Stadtgemeinde verblieben seien.
Rechtliche Beurteilung: Nach § 18 Abs 1 Z 4 UmgrStG tritt die übernehmende Körperschaft in die bilanzsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten des Einbringenden ein. Ein Eintritt in Gewinnermittlungspositionen des Übertragenden ist allerdings nur dann möglich, wenn die rechts- oder pflichtbegründenden Vorschriften des EStG oder KStG grundsätzlich auch für die übernehmende Körper...