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Der Abschlussprüfungsvertrag in der Insolvenz
Verschiedene Konstellationen und ihre rechtlichen Konsequenzen
Insbesondere im Sanierungsverfahren einer prüfungspflichtigen Kapitalgesellschaft mit Unternehmensfortführung stellt sich die Frage nach dem Schicksal des vor Insolvenzeröffnung abgeschlossenen Abschlussprüfungsvertrags. Dieser Beitrag richtet sich an Abschlussprüfer und soll verschiedene Konstellationen, die sich im Insolvenzverfahren ergeben können, beleuchten und deren rechtliche Konsequenzen hinsichtlich des Prüfungsmandats darlegen.
1. Grundsätzliches zur Prüfung des Jahresabschlusses in der Insolvenz
Gemäß § 268 Abs 1 UGB sind der Jahresabschluss sowie der Lagebericht bestimmter Kapitalgesellschaften durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Von dieser Prüfpflicht betroffen sind einerseits Aktiengesellschaften und europäische Gesellschaften bereits aufgrund der Rechtsform, sohin unabhängig von deren Größe, sowie andererseits bestimmte Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Prüfungspflichtig sind mittelgroße und große GmbHs gemäß § 221 Abs 2 und 3 UGB. Kleine GmbHs iSd § 221 Abs 1 UGB unterliegen nur bei einer gesetzlichen Verpflichtung zur Bestellung eines Aufsichtsrats (§ 29 GmbHG) der Prüfpflicht.
1.1. Unveränderte Pflicht zur Abschlussprüfung bei Unternehmensfortführung
Gemäß § 277 Abs 1 Satz 1 UGB haben die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften de...