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Umsatzsteuer-Update März 2023: Aktuelles auf einen Blick
Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung
„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.
1. Erlass betreffend Zinsanpassung (ua Umsatzsteuerzinsen)
Mit , 2023-0.067.111, BMF-AV 2023/12, wurden ua die Umsatzsteuerzinsen ab von 3,88 % auf 4,38 % angehoben.
2. Umsatzsteuerliche Behandlung des Aufladens eines Elektrofahrzeugs
Infolge einer Anfrage des Bundesverbandes Elektromobilität Österreich hat das BMF in einer Anfragebeantwortung vom ausgeführt, dass das Aufladen S. 472 eines Elektrofahrzeugs durch einen Mobilitätsanbieter eine einheitliche Lieferung von Elektrizität darstellt (Rz 348 UStR). Umsätze im zwischenunternehmerischen Bereich sind grundsätzlich nicht vom Übergang der Steuerschuld erfasst. In B2C-Fällen ist eine Erklärung und Entrichtung der geschuldeten Umsatzsteuer mittels „EU-One-Stop-Shop“ (Art 25a UStG) nicht möglich. Verwiesen wird auf den am publizierten Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission betreffend „VAT rules for the digital age“ (COM[2022] 701 final) zur Änderung der MwStSyst-RL, der hier Änderungen vorsehen würde.