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Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge im Metaverse
Ertrag- sowie umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen
Befeuert durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie verlagert sich unsere analoge zunehmend in eine digitale Lebenswelt. Zum Eintritt in diese stehen unterschiedlichste Plattformen, die unter dem Oberbegriff „Metaverse“ subsumiert werden, zur Verfügung. Wollen sich Individuen nun im Metaverse ihren Platz durch Erwerb virtuellen Landes sichern, wird dafür in Form von Kryptowährungen aktuell tief in die Tasche gegriffen. Hier entfaltet der zum neu in Kraft getretene Tatbestand der Einkünfte aus Kryptowährungen seine Wirksamkeit. Im Folgenden werden Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge und sich daraus ergebende ertrag- sowie umsatzsteuerrechtliche Fragestellungen besprochen.
1. Der Begriff des „Metaverse“
Der Begriff des „Metaverse“ setzt sich aus den zwei Wörtern – „Meta“ („auf einer anderen Ebene angesiedelt“) und „Universum“ – zusammen und ist in jüngster Vergangenheit, zB durch Ereignisse wie die Umbenennung des weltweit bekannten Konzerns Facebook Inc. in Meta Platforms, allgegenwärtig. Erstmals genutzt wurde der Begriff Metaverse in dem 1991 veröffentlichten Science-Fiction-Roman „Snow Crash“ von Neal Stephenson. Historisch kann die Begrifflichkeit in die dritte Entwicklungsphase de...