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Zweifelsfragen zur Sachbezugswerteverordnung – Laden von Elektroautos
Anfragebeantwortung vom 8. 3. 2023
(BMF) – Am hat das BMF auf seiner Homepage https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Lohnsteuer/Zweifelsfragen-zur-Sachbezugswerteverordnung-Laden-von-Elektroautos.html) die folgende Anfragebeantwortung veröffentlicht.
1. Wirkt sich eine Bezugsumwandlung nur dann auf die Bemessungsgrundlage aus, wenn sich die Verminderung des überkollektivvertraglichen Entgeltes auch auf sonstige Ansprüche (zB Sonderzahlungen, Urlaubsentgelt, Krankenentgelt, Mehrarbeits- bzw Überstundenentlohnung, Ist-Lohnerhöhung) auswirkt?
Durch die Sachbezugswerteverordnung, BGBl II 2022/504, wird für (Elektro-)Fahrräder und CO2-emissionsfreie Kraftfahrzeuge festgehalten, dass ein Sachbezugswert von null auch dann angesetzt werden kann, wenn Bruttobezüge befristet oder unbefristet im Rahmen einer Gehaltsumwandlung umgewandelt werden. Entscheidend ist, dass ein bisher vereinbarter Bruttobezug im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit durch Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Zukunft reduziert, und dafür die Nutzung eines CO2-emissionsfreien Fahrzeugs auch zu privaten Zwecken gewährt wird. Eine Unterschreitung des Mindestbezugs nach ...