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ASoK 7, Juli 2019, Seite 277

Anwendbares Sozialversicherungsrecht für ausländische LKW-Fahrer

; , Ra 2018/08/0243.

Die Frage des anzuwendenden Sozialversicherungsrechts spielt gerade für das internationale fahrende Transportgewerbe eine entscheidende Rolle. Im Gegensatz zur Verordnung (EWG) Nr 1408/71 enthält die Verordnung (EG) Nr 883/2004 keine Sonderregelung für diese Personengruppe, sodass die generelle Kollisionsnorm des Art 13 Abs 1 leg cit für gewöhnlich in zwei oder mehr Mitgliedstaaten Beschäftigte zum Tragen kommt. Demnach sind die Rechtsvorschriften des Wohnortstaates des Arbeitnehmers anzuwenden, wenn er dort einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit ausübt. Trifft dies nicht zu, ist auf den Sitzstaat des Arbeitgeberunternehmens abzustellen.

Im konkreten Fall hatten sich die Gerichte mit der Frage zu beschäftigen, ob ausländische LKW-Fahrer, die formell durch in Tschechien und in Polen ansässige Tochtergesellschaften eines in Tirol ansässigen Transportunternehmens eingestellt wurden, dem österreichischen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Im Ergebnis wurde unterschieden:

  • Bei den LKW-Fahrern, für die von den zuständigen ausländischen Wohnortträgern Bescheinigungen E 101 bzw A1 ausgestellt wurden, kam man zum Schluss, dass es der T...

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