Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Haben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer nichts miteinander zu tun?
Entgegnung zu Kotschnigg/Schrömbges, SWK 12/2019, 587
Kotschnigg/Schrömbges unterstellen in ihrem Beitrag, dass die EuGH-Urteile Eurogate Distribution und DHL, Latvijas dzelzceļš und Wallenborn Transports sowie die Schlussanträge in der Rechtssache FedEx das Zollverfahren 42 betreffen und eine strikte Trennung von Zollrecht und EUSt-Recht unterstützen. Dies schafft ein verzerrtes Bild.
1. Einleitung
In SWK 12/2019 konstatieren Kotschnigg/Schrömbges zum Zollverfahren 4200 „De[n] Anfang vom Ende des ,VC 42 Made in Austria‘“ unter Verweis auf die EuGH-Rechtsprechung „Von Eurogate II über Enteco Baltic bis hin zu Vetsch“.
Bereits dieser Untertitel verwundert, weil das EuGH-Urteil „Eurogate II“ nicht das Zollverfahren 42 betraf. Kotschnigg/Schrömbges nennen in Kapitel 3 ihres Beitrags unter der Überschrift „Die neue Rechtsprechung des EuGH zum VC 42“ verschiedene EuGH-Urteile (Eurogate II und DHL, Latvijas dzelzceļš, Wallenborn Transports, Enteco S. 642 Baltic, Milan Božičevič-Ježovnik, Cartrans und Vetsch) und ziehen daraus verschiedene Schlussfolgerungen für das Zollverfahren 42 sowie generell zum Verhältnis zwischen Zoll und EUSt. Diese EuGH-Urteile betrafen aber weder sachverhaltsmäßig noch hinsichtlich der Aussagen des EuGH das Verfahren 42. E...