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Mehrwertsteuer: Verminderung der Besteuerungsgrundlage nicht erst bei erfolglosem Insolvenzverfahren
Art 11 Teil C Abs 1 Unterabs 2 der 6. MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Verminderung der Besteuerungsgrundlage für die Mehrwertsteuer nicht davon abhängig machen kann, dass ein Insolvenzverfahren erfolglos geblieben ist, wenn ein solches Verfahren mehr als zehn Jahre dauern kann.
( Di Maura, C-246/16)