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SWK 9, 20. März 2018, Seite 467

Mehrwertsteuer: Doppelte Mehrwertbesteuerung der Anwaltshonorare unzulässig

Art 78 Abs 1 lit a MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der die Mehrwertsteuer als untrennbarer Bestandteil der Honorare registrierter Rechtsanwälte gilt, S. 468 wenn das zur Folge hat, dass diese Honorare einer doppelten Mehrwertbesteuerung unterliegen.

( CHEZ Elektro Bulgaria, C-427/16 und C-428/16)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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