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SWK 9, 20. März 2018, Seite 443

Umsatzsteuer-Update März 2018: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. EuGH: Reiseleistungen – Keine Einschränkung auf B2C; keine Gesamtermittlung

Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus den Art 73 und 306 bis 310 MwSt-RL verstoßen, indem sie Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht werden, die sie für ihr Unternehmen nutzen, von der Mehrwertsteuersonderregelung für Reisebüros ausschließt und Reisebüros, soweit diese Sonderregelung auf sie anwendbar ist, gestattet, die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln ( C‑380/16, Kommission/Deutschland).

Anmerkung: Der EuGH hatte sich in einem Vertragsverletzungsverfahren mit der in Deutschland geltenden Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen (Margenbesteuerung) auseinanderzusetzen. Da das UStG vergleichbare Bestimmungen enthält, ist das Urteil auch für Österreich von Bedeutung.

Für Österreich ergibt sich aus dem Urteil, dass sowohl § 23 Abs 1 UStG, der die Margenbest...

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