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SWK 32-33, 25. November 2022, Seite 1292

Dienstgeberbeitrag für Vergütungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Rechtsanwalts-GmbH

Entscheidung: Ra 2022/15/0025 (Zurückweisung der Parteirevision).

Norm: § 22 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Nach einer GPLA bei einer Rechtsanwalts-GmbH setzte das Finanzamt Dienstgeberbeiträge für Vergütungen, die an wesentlich beteiligte und ua mit Geschäftsführungsagenden befasste Gesellschafter ausgezahlt wurden, fest. In der Beschwerde wurde vorgebracht, die beiden Gesellschafter seien auf Grundlage eines Werkvertrags tätig gewesen, hätten keine Vorgaben betreffend Arbeitsort, -zeit und -umfang gehabt und zudem das volle wirtschaftliche Risiko zu tragen gehabt.

Das BFG gab der Beschwerde keine Folge und führte aus, die Gesellschafter seien in den betrieblichen Organismus der GmbH eingegliedert gewesen, womit die bezogenen Einkünfte unter § 22 Z 2 TS 2 EStG zu erfassen seien.

Rechtliche Beurteilung: Die Revision bringt zu ihrer Zulässigkeit ua vor, der VwGH habe sich bisher nicht mit einem Sachverhalt auseinandergesetzt, „in dem das Tatbestandsmerkmal des Unternehmerrisikos des Gesellschafter-Geschäftsführers derart stark ausgeprägt war wie im gegenständlichen Fall“. Die Beurteilung des gegenständlichen Falls könne nicht mit dem Rückgriff auf bereits bestehende Judikate – in...

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