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Bestandzinsen und COVID-19
Übersicht zu höchstgerichtlichen Entscheidungen
Der Oberste Gerichtshof hat seit Oktober 2021 in mehreren Entscheidungen Stellung dazu bezogen, wie mit pandemiebedingt (nicht) bezahlten Mietzinsen bei Bestandverträgen über Geschäftsräumlichkeiten und auch Studentenheimzimmern umzugehen ist. Dieser Beitrag soll unter Bezugnahme auf einzelfallbezogene Besonderheiten einen Überblick über die bisherige höchstgerichtliche Judikatur zu diesem Thema geben.
1. Rechtsprechungsübersicht iZm Geschäftslokalen
1.1. Sonnenstudio
Entscheidung: 3 Ob 78/21y.
Vertragszweck: Betrieb eines Sonnenstudios und artverwandte Tätigkeiten samt arttypischen Nebenbereichen wie Getränkeausschank, Verkauf Zubehör/Pflegeartikel etc.
Einzelfallbezogene Besonderheiten: Mitte März schaltete der Bestandnehmer Heizung und Strom sowie sämtliche Geräte ab. Der Bestandnehmer war im April 2020 nicht im Geschäftslokal aufhältig und verrichtete administrative Tätigkeiten nicht dort. Abgesehen von der Einrichtung (insbesondere Sonnenbetten) befanden sich im April 2020 keine Fahrnisse im Bestandobjekt. Im April 2020 gab es keine Nutzung im Rahmen des üblichen Betriebs des Sonnenstudios samt Nebentätigkeiten (zB Verkauf von Getränken); zudem kam es auch zu kein...