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SWK 32-33, 25. November 2022, Seite 1260

Keine unionsrechtliche Pflicht zur Berücksichtigung finaler Verluste ausländischer DBA-Freistellungsbetriebsstätten

Analyse des EuGH-Urteils und Ausblick

Michael Schilcher

In seinem Urteil vom in der Rs W AG widmet sich der EuGH neuerlich der grenzüberschreitenden Berücksichtigung finaler Verluste ausländischer Betriebsstätten. Nach dem EuGH besteht keine unionsrechtliche Verpflichtung des Ansässigkeitsstaates zur Berücksichtigung der finalen Verluste einer ausländischen Betriebsstätte, wenn dieser abkommensrechtlich auf seine Befugnis zur Besteuerung der Gewinne und Verluste der ausländischen Betriebsstätte verzichtet hat. Dies gibt Anlass für eine nähere Analyse des Urteils in der Rs W AG und einen Ausblick auf dessen künftige Bedeutung für die grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung.

1. Berücksichtigung finaler Verluste ausländischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in der bisherigen EuGH-Rechtsprechung – ein kurzer Rückblick

Seit seinem Grundsatzurteil in der Rs Marks & Spencer aus dem Jahr 2005 beschäftigte sich der EuGH mittlerweile in einer Vielzahl an Urteilen mit Fragen der grenzüberschreitenden Berücksichtigung von Auslandsverlusten. Die zentrale Fragestellung seit Marks & Spencer ist dabei meist, ob der Ansässigkeitsstaat eines Steuerpflichtigen, der eine ausländische Gesellschaft oder eine Betriebsstätte hält, auch deren ausl...

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