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Der neue Anwendungserlass des BMF zur Kontenregisterabfrage und zur Konteneinschau
Überblick über die wesentlichen Änderungen
Am wurde ein neuer Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass in der Findok veröffentlicht, der jenen vom ersetzt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und neuen Aussagen.
1. Kontenregistereinsicht
1.1. Erweiterung auf begleitende Kontrolle
Der Anwendungsbereich für eine Kontenregisterabfrage wurde im neuen Anwendungserlass auf die begleitende Kontrolle iSd § 153a ff BAO erweitert. Wie bei einer Außenprüfung iSd § 147 BAO und der Umsatzsteuersonderprüfung (einschließlich UMA-Prüfung) hat die Registerabfrage auch bei der begleitenden Kontrolle risikobasiert zu erfolgen.
1.2. Konkrete Suche im Register
Gegenstand einer Suchanfrage im Kontenregister dürfen nach § 4 Abs 2 KontRegG nur konkrete Personen, Konten oder Schließfächer sein. Im Anwendungserlass wird ergänzend ausgeführt, dass im Kontenregister gezielt nach dem Namen der natürlichen Person oder der Bezeichnung des abzufragenden Unternehmens laut Grunddatenverwaltung abgefragt werden muss. Bei der Abfrage nach der Konto- oder Depotnummer sieht der neue Anwendungserlass jedoch eine Änderung vor. Und zwar ist eine solche Abfrage nur zulässig, wenn im Prüfungsverfahren eine Konto- oder Depotnummer vorgefunden wird, für die der Kontoi...