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SWK 10, 1. April 2023, Seite 528

Besteuerung der Teilabfindung einer durch die ÖRAK gewährten Zusatzpension nach Abschaffung der Begünstigung für Pensionsabfindungen gemäß § 67 Abs 4 EStG durch das JStG 2018

Entscheidung: E 4542/2021 (Ablehnung der Beschwerde).

Norm: § 67 Abs 4 EStG idF BGBl I 2018/62.

Rechtssatz: Es ist nicht zu erkennen, dass der Gesetzgeber mit § 67 Abs 4 EStG idF vor dem JStG 2018 (BGBl I 2018/62) bestimmte Verhaltensweisen geradezu gefördert oder angeregt hätte, deren Folgen sich durch den abrupten Entfall der Begünstigung als nachteilig erwiesen (vgl VfSlg 20.004/2015 zur ImmoESt und VfSlg 20.204/2017 zur Einschränkung der begünstigten Besteuerung freiwilliger Abfertigungen). Vor dem Hintergrund der Zwecksetzung der Regelung, die langfristige Absicherung von monatlichen Pensionszahlungen zu gewährleisten, liegt es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, die steuerliche Begünstigung zurückzunehmen. Damit liegt auch kein unsachlicher Eingriff in eine pensionsrechtliche Regelung vor.

Rubrik betreut von: Markus Achatz
StB Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz lehrt am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der JKU Linz, ist Partner bei LeitnerLeitner in Linz sowie Mitglied des Verfassungsgerichtshofes.
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