Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
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S. 903Judikatur VwGH:
Auslegung des UStG 1994 hat im Lichte der EU-Richtlinie zu erfolgen
Bei Anwendung des nationalen Rechts, insbesondere der Vorschriften eines speziell zur Durchführung einer Richtlinie erlassenen Gesetzes, haben die nationalen Gerichte und Verwaltungsbehörden die Auslegung im Lichte der Richtlinie vorzunehmen (Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung; vgl. z. B. das hg. Erkenntnis vom , 2006/15/0161, VwSlg 8312 F/2008). Beim UStG 1994 handelt es sich um ein zur Durchführung der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie erlassenes Gesetz.
Vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen müssen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes können vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ...