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Einholung eines Grundbuchsauszugs als Verlängerungshandlung iSd § 209 BAO
Entscheidung: Ra 2022/16/0045 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Norm: § 209 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Zwecks Überprüfung der GrESt-Selbstberechnung für mehrere Grundstückserwerbe im Rahmen eines Bauherrenprojekts setzte das Finanzamt Ende des letzten Jahres vor Eintritt der Festsetzungsverjährung drei verschiedene Amtshandlungen: Es wurden ein Grundbuchsauszug angefertigt, der Kaufvertrag aus der digitalen Urkundensammlung ausgedruckt und ein Ergänzungsersuchen (Vorhalt) an die Bauträgergesellschaft gestellt. Im Folgejahr wurde die Grunderwerbsteuer abweichend von der durchgeführten Selbstberechnung festgesetzt.
Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, die Amtshandlungen des Finanzamts seien zwar als nach außen erkennbar anzusehen, allerdings weder auf die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches noch auf die Feststellung der Abgabepflichtigen – in tauglicher Weise – gerichtet gewesen.
Rechtliche Beurteilung: Der VwGH hat bereits mehrfach ausgesprochen, dass auch jedermann gestattete Tätigkeiten, wie etwa die Einsichtnahme in öffentliche Register wie das Firmenbuch oder das Grundbuch, Verlängerungshandlungen (bzw früher Unte...