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Mehrfacher innergemeinschaftlicher Erwerb bei Verwendung einer vom Bestimmungsland abweichenden UID-Nummer
Entscheidung: Ro 2021/15/0034 (Parteirevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).
Normen: § 3 Abs 8 UStG; Art 41 MwStSyst-RL.
Sachverhalt und Verfahren: Eine belgische AG ohne Betriebsstätte in Österreich (B) kaufte Waren bei einer österreichischen Gesellschaft (A) und verkaufte diese an andere EU-Gesellschaften (C) weiter. Die Waren gelangten direkt von A an C, wobei sie teilweise im Auftrag von B versendet wurden, teilweise von C im Werk von A abgeholt wurden. A fakturierte an B mit österreichischer Umsatzsteuer, B fakturierte an C ohne österreichische Umsatzsteuer und behandelte alle Geschäftsfälle als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen.
S. 525Das Finanzamt behandelte nur jene Fälle als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, in denen die Waren in Österreich abgeholt wurden. In den anderen Fällen (Versendung durch B) sei die Lieferung erst am Bestimmungsort erfolgt, womit B sowohl in Österreich als auch in den jeweiligen Bestimmungsländern innergemeinschaftliche Erwerbe bewirkt habe. Der Vorsteuerabzug für die in Österreich anfallende Erwerbsteuer sei nicht möglich.
Das BFG wies die Beschwerde ab.
Rechtliche Beurteilung: In Bezug auf Umsätze, die eine ...