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SWK 10, 1. April 2023, Seite 523

Besteuerung einer Optionsprämie bei Verfall der Option und „ewige“ Spekulationsfrist

Entscheidung: Ra 2022/13/0017 (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 30 Abs 2 Z 2 EStG (idF vor dem BBG 2011); §§ 27 Abs 4, 27a Abs 3 Z 3, 124b Z 184 und 185 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine natürliche Person räumte 2011 einer GmbH eine befristete Option zum Kauf eines Grundstücks ein. Die Optionsfrist wurde nach Bezahlung eines – auf den späteren Kaufpreis anzurechnenden – „Angeldes“ mehrfach verlängert, zuletzt bis Anfang 2013. Die Option wurde nicht ausgeübt und verfiel. Das Finanzamt beurteilte die Zahlung als Stillhalterprämie im RahS. 524 men eines Spekulationsgeschäfts und nahm den Zufluss nicht im Jahr der Zahlung (2011), sondern im Jahr des Verfalls der Option (2013) an.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, der Zufluss habe bereits mit Zahlung im Jahr 2011 stattgefunden.

Rechtliche Beurteilung: Im vorliegenden Fall wurde mit einem „Optionsvertrag“ vom einer GmbH das Recht eingeräumt, eine Liegenschaft bis zum zu einem bestimmten Preis anzukaufen, wobei von der GmbH ein „Angeld“ bis zum (bei sonstigem Erlöschen der Ausübungsberechtigung) zu zahlen war. Für den Fall, dass die Option „angenommen“ würde, sollte das „Angeld“ auf den Kaufpreis angerechnet werden, ansonsten zugunsten de...

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