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Einräumung von Aktienoptionen an den Vorstand einer AG
Entscheidung: Ra 2021/15/0011 (Parteirevision, Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften).
Normen: §§ 25 Abs 1 Z 1, 29 Z 3 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Der Revisionswerber war ab 2008 Vorstandsmitglied der X AG (Mutter) und der Y AG (100%ige Tochter). Zugleich mit seiner Bestellung wurde ihm von der X AG eine frei übertragbare Option zum Erwerb von Anteilen an Konzerngesellschaften (Aktien an der Y AG und GmbH-Anteilen) eingeräumt. Die Einräumung erfolgte entgeltlich und war unstrittig fremdüblich. Die Option wurde 2015 teilweise ausgeübt, gleichzeitig wurde das Optionsrecht – wiederum entgeltlich und fremdüblich – weiter „aufgestockt“ (Ausmaß und Laufzeit). Die X AG leistete einen Barausgleich und behielt Lohnsteuer ein. Das Finanzamt versagte die vom Revisionswerber beantragte Rückzahlung der einbehaltenen Lohnsteuer.
Das BFG gab der Beschwerde nicht Folge und führte aus, es seien Einkünfte aus Leistungen gemäß § 29 Z 3 EStG erzielt worden und die Realisation der eingetretenen Wertsteigerung sei im Rahmen dieser Einkunftsart erfolgt. Die einbehaltene Lohnsteuer sei auf die Einkommensteuerschuld anzurechnen.
Rechtliche Beurteilung: Das BFG ging davon aus, dass der aufgrund der Optionsausübu...