Umsatzsteuer-Handbuch 2016
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Judikatur VwGH zu § 2:
„Betrieb gewerblicher Art“ ist kein unionsrechtlicher Begriff
Nach den allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Regeln wären Körperschaften öffentlichen Rechts insoweit Unternehmer, als sie selbständig und nachhaltig eine Tätigkeit zum Zweck der Einnahmenerzielung entfalten, § 2 Abs. 3 UStG 1994 modifiziert allerdings diesen Grundsatz (vgl. Ruppe/Achatz, UStG4, § 2 Tz 158, sowie in diesem Sinne auch das Urteil des deutschen Bundesfinanzhofes vom , V R 10/09, UR 17/2010, 646 ff (648)). Vor dem Hintergrund des Unionsrechts ist weiters zu beachten, dass dieses den Begriff des „Betriebes gewerblicher Art“ nicht kennt (vgl. beispielsweise das hg. Erkenntnis vom , 2003/13/0019, VwSlg 8271 F/2007). Allgemein gilt nach der Rechtsprechung des EuGH, dass sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 und 2 der 6. EG-RL auf einen weiten Bereich erstreckt (vgl. z.B. die , Slg. I-6561, Kommission/Hellenische Republik, Randnr. 26, und vom , C-219/12, Thomas Fuchs, Randnr. 17).
Die dauerhaft verlustträchtige Vermietung ein...