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SWK 10, 1. April 2023, Seite 514

Relevanter Anteil bei Nichtfestsetzung gemäß § 17 Abs 1a UmgrStG

In einer auf der BMF-Homepage veröffentlichten Anfragebeantwortung vom nimmt das BMF zu folgender Frage Stellung:

Welcher Kapitalanteil ist nach § 17 Abs 1a Satz 1 UmgrStG iVm § 27a Abs 3 Z 2 lit b letzter Satz EStG (Wertminderungen während der Dauer der Nichtfestsetzung infolge eines Anteilstausches) relevant, der eingebrachte Kapitalanteil oder der erhaltene Kapitalanteil (Gegenleistung)?

Nach Ansicht des BMF sind auch im Anwendungsbereich des Anteilstausches gemäß § 17 Abs 1a UmgrStG allfällige Wertminderungen hinsichtlich des eingebrachten Vermögens – für das die Abgabenschuld ursprünglich nicht festgesetzt wurde – nach Maßgabe von § 27a Abs 3 Z 2 lit b letzter Satz EStG zu berücksichtigen. Allfällige Wertminderungen im erhaltenen Kapitalanteil (Gegenleistung) sind dafür hingegen nicht relevant. Im Zuge der nächsten Wartung der UmgrStR soll eine dahingehende Klarstellung aufgenommen werden.

Die Anfragebeantwortung kann über den folgenden Link abgerufen werden: https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse/Fachinformationen---Ertragsteuern/Fachinformationen---Einkommensteuer/Nichtfestsetzung-bei-Anteilstausch.html.

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