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SWK 10, 1. April 2023, Seite 503

Häusliches Arbeitszimmer und Büroräumlichkeiten – geht das?

Aktuelle Rechtsprechung des BFG

Stefan Schuster

Das BFG hatte am , RV/7102465/2021, zu entscheiden, ob für eine Psychotherapeutin und Managementtrainerin ein häusliches Arbeitszimmer, trotz parallel bestehenden Büros, steuerlich eine zulässige zusätzliche Ausgabe darstellt. Was laut BMF-Richtlinien auf den ersten Blick nicht möglich scheint, hat das BFG in diesem Fall zugelassen.

1. Sachverhalt

In den Prüfjahren 2016 bis 2018 war die Steuerpflichtige selbständig tätig. Die Tätigkeit wurde im häuslichen Büro in A, einer Praxis in B und im Büro des Hauptauftraggebers (90 % der Jahresumsätze von 300.000 Euro bis 400.000 Euro) in C ausgeübt. Die Schwerpunkte lagen dabei in der arbeitspsychologischen Betreuung der Mitarbeiter des Hauptauftraggebers, womit rund die Hälfte des Jahresumsatzes erwirtschaftet wurde, der Abhaltung von Workshops und dem Anbieten von Gesundheitsmodulen.

Für unmittelbare Gespräche im Rahmen der arbeitspsychologischen Betreuung wurden Büroräumlichkeiten des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Verwaltungsaufgaben durften dort nicht erledigt werden, auch für die Infrastruktur musste eigenständig Sorge getragen werden. Die Vor- und Nachbereitung von Gesprächen und Workshops, Ausarbeitung von Protokollen für den Au...

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