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EuGH zur Arbeitszeiterfassung
Folgen der Entscheidung für Österreich?
Gegenstand des folgenden Beitrags ist die jüngste Entscheidung des , Deutsche Bank, wonach Arbeitgeber zu einer systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet werden. Nach Ansicht des EuGH ist eine effektive Arbeitszeiterfassung für die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitregeln unerlässlich. Anderenfalls sei das Ziel des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer gefährdet, wobei die konkreten Systemmodalitäten Sache der Mitgliedstaaten sind. Diese Entscheidung wirft einige Auslegungs- und Folgefragen auf, die in der Folge untersucht werden sollen. So soll die Verpflichtung zur systematischen Arbeitszeiterfassung im Detail beleuchtet werden, nämlich im Hinblick auf folgende Elemente: Wer hat was womit wann und für wen aufzuzeichnen? In diesem Zusammenhang stellt sich dann die spezielle Frage, welche Auswirkungen die vorliegende Entscheidung des EuGH auf wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter der Universitäten hat, die zwar vom AZG, nicht jedoch von der Arbeitszeit-Richtlinie ausgenommen sind.
1. Allgemeines
Im Ausgangsfall klagte eine spanische Gewerkschaft auf Durchführung einer systematischen Arbeitszeiterfassung bei der Deutschen Bank. Die De...