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SWK 7, 1. März 2021, Seite 470

Entwurf der Restrukturierungsordnung veröffentlicht

Am wurde der Ministerialentwurf zur Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie (RL [EU] 2019/1023; RIRL) veröffentlicht. Durch das RIRL-UG soll ein Verfahren für die präventive Restrukturierung von Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eingeführt werden (Restrukturierungsverfahren), indem Unternehmen (ausgenommen Unternehmen des Finanzsektors) ihre Verbindlichkeiten mit Zustimmung der in Klassen einzuteilenden Mehrheit der Gläubiger neu ordnen. Sind nur Finanzgläubiger betroffen, kann die Zustimmung einzelner Finanzgläubiger in einem vereinfachten Schnellverfahren erzwungen werden. Außerdem soll neben dem derzeitigen fünfjährigen Abschöpfungsverfahren ein kurzes Abschöpfungsverfahren (Tilgungsplan) eingeführt werden, bei dem der Redlichkeitsmaßstab höher ist als nach der derzeitigen Gesetzeslage.

Ende der Begutachtungsfrist ist der .

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