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Steuerliche Anerkennung von Pauschalwertberichtigungen
Die Sicht der Kreditinstitute
Seit vielen Jahren ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Pauschalwertberichtigungen in Diskussion. Im Unternehmensrecht sind sie etabliert. Bislang haben nur Einzelwertberichtigungen (bzw auch pauschale Einzelwertberichtigungen) die steuerliche Bemessungsgrundlage verringert. Ab 2021 mindern auch Pauschalwertberichtigungen die steuerliche Bemessungsgrundlage (wie auch Pauschalrückstellungen, die aber hier nicht behandelt werden). Das Steuerrecht setzt damit nun erstmals positive Anreize für gut entwickelte Risikomanagementsysteme. Dieser Beitrag schildert die Sicht der Kreditinstitute, für die Pauschalwertberichtigungen eine wichtige Funktion im Risikomanagement haben.
1. Überblick
Vor dem RÄG 2014 wurde bei der Bewertung von unverbrieften Schuldinstrumenten (also auch beim Kreditgeschäft der Kreditinstitute) differenziert. Mit Blick auf den Absatzmarkt war der dort (potenziell) erzielbare Preis ausschlaggebend. Er spiegelte somit neben Ausfallrisiken auch andere Marktrisiken, wie insbesondere Zinsrisiken, wider. Fehlte dieser Bezugspunkt (was in der Regel beim Kreditgeschäft der Kreditinstitute der Fall war), weil das Unternehmen sozusagen nur die vertraglichen Zahlungen „einsamme...