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Das neue Homeoffice-Pauschale
Die steuerlichen Eckpunkte im Überblick
Mit der COVID-19-Krise und dem damit verbundenen Lockdown im März 2020 wurde ein Trend, der bereits seit einigen Jahren an Fahrt aufgenommen hatte, massiv verstärkt und erstmals flächendeckend praktiziert: Teleworking im Homeoffice. Damit einher geht natürlich die Verlagerung einiger Kosten in die private Sphäre. Mit einem neuen Homeoffice-Pauschale versucht nun der Gesetzgeber, diesen Effekt zu relativieren bzw für den Arbeitnehmer zu minimieren.
1. Hintergrund und Überblick
Der Gesetzgeber kam zu der Überzeugung, dass die in § 20 Abs 1 Z 8 lit d EStG vorgesehenen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer für die Frage der zunehmenden Homeoffice-Tätigkeit nicht mehr sachgerecht sind. Daher wurde eine neue Regelung angestrebt, die – unabhängig vom häuslichen Arbeitszimmer – die gestiegenen Kosten der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Homeoffice-Tätigkeit berücksichtigt. Das neue Homeoffice-Paket enthält im steuerlichen Teil im Wesentlichen zwei Kernbereiche:
Zum Ersten sollen die allgemeinen Kosten im Zusammenhang mit Teleworking abgefedert werden. So sind Zuwendungen des Arbeitgebers von bis zu 3 Euro pro Arbeitstag für maximal 100 Tage pro Kalenderjahr steuerfrei. Werden diese 3 Euro nicht voll ausgeschöpf...