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Mehrwertsteuer: Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug, wenn Lieferung oder Dienstleistung tatsächlich nicht bewirkt wurde
Art 17 der 6. RL 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der durch RL 91/680/EWG des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass die Verwaltung, die einem steuerpflichtigen Rechnungsempfänger das Recht auf Abzug der auf der Rechnung ausgewiesenen Mehrwertsteuer versagt, nur nachweisen muss, dass die der Rechnung entsprechenden Umsätze tatsächlich nicht bewirkt wurden.
( SGI und Valériane SNC, C‑459/17, C‑460/17)