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Verbot diskriminierender Abgaben (Kfz-Steuer): Nichtberücksichtigung des Datums der Erstzulassung bei Importfahrzeugen unzulässig
Art 110 AEUV ist dahin auszulegen, dass er der Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, wonach die mit ihr eingeführte einheitliche Verkehrsteuer auf zur Personenbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge (Pkw), die in diesem Mitgliedstaat zugelassen oder registriert sind, ungeachtet des Datums der Erstzulassung erhoben wird, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat erfolgte und dadurch die Besteuerung von aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführten Fahrzeugen höher ist als die gleichartiger nicht eingeführter Fahrzeuge.
( Luís Manuel dos Santos/Fazenda Pública, C‑640/17)