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SWK 28, 1. Oktober 2018, Seite 1230

Neue Prüfung lohnabhängiger Abgaben – schlankere Kassenstruktur

Organisationsreform sieht Bündelung der Prüfungskompetenz beim BMF und nur mehr fünf Sozialversicherungsträger mit Dachverband vor

(SWK) – Das Regierungsprogramm sieht eine umwälzende Reform des Prüfungswesens und der sozialversicherungsrechtlichen Organisationsstruktur vor. Kürzlich sind zwei Gesetzesentwürfe in Begutachtung verschickt worden: einerseits das Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG), andererseits das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG).

In Zukunft soll die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge ausschließlich dem BMF vorbehalten sein. Die bisher 21 Sozialversicherungsträger samt Hauptverband sollen zu fünf Trägern und einem Dachverband zusammengeführt werden. Die Begutachtungsfrist endet jeweils mit . Die parlamentarische Beschlussfassung kann somit noch im Spätherbst erfolgen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

1. Prüfung aus einer Hand

Mit dem ZPSFG soll die bisherige – entweder durch ein Finanzamt oder einen Krankenversicherungsträger durchgeführte – gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) der Vergangenheit angehören. Künftig soll die Prüfung bei der Finanzverwaltung gebündelt werden.

Ein eigenes Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (PLABG) sieht die Einrichtung e...

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