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SWK 7, 1. März 2022, Seite 389

Auf ausländische Einkünfte entfallende Pensionsbeiträge als Betriebsausgaben

Entscheidung: Ra 2020/15/0077 (Parteirevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 4 Abs 4, 25 Abs 1 Z 3 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein unbeschränkt Steuerpflichtiger erzielte neben inländischen auch ausländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die ihm vorgeschriebenen – auch auf die ausländischen Progressionseinkünfte entfallenden – Sozialversicherungsbeiträge machte er als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt berücksichtigte diese Aufwendungen, soweit sie auf die inländischen Einkünfte entfielen, darüber hinaus nur durch Kürzung der ausländischen Progressionseinkünfte.

Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, die Sozialversicherungsbeiträge seien den jeweiligen in- und ausländischen Quellen zuzuordnen und nicht zur Gänze als Betriebsausgaben bei inländischen Einkünften zu berücksichtigen.

Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 4 Abs 4 lit a EStG sind „Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung“ jedenfalls Betriebsausgaben. Die Frage, ob Pflichtversicherungsbeiträge vorliegen, ist ausschließlich nach Sozialversicherungsrecht zu beurteilen. Ausschlaggebend ist dabei, ob...

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