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SWK 23-24, 20. August 2022, Seite 983

Verdeckte Ausschüttung bei Verkauf eines Markenrechts durch Gesellschafter an eine GmbH

Entscheidung: Ra 2020/15/0031 (Zurückweisung der Parteirevision).

Norm: § 8 Abs 2 KStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH führte seit ihrer Gründung die Bezeichnung X als Firmenschlagwort und war ausschließliche Verwenderin des dazugehörigen Bildzeichens X. Mehrere Jahre nach der Gründung der GmbH wurde die Wortbildmarke X für die beiden Gesellschafter der GmbH als Markeninhaber eingetragen. In der Folge veräußerten die beiden Gesellschafter diese Wortbildmarke an die GmbH, wobei der Kaufpreis mit Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH aufgerechnet und deren Verrechnungskonten gutgeschrieben wurde. Das Finanzamt erkannte den Markenerwerb durch die GmbH nicht an und ging von verdeckten Ausschüttungen aus.

Das BFG gab der Beschwerde keine Folge und führte aus, der Firmenname der GmbH sei als Marke vor der Eintragung durch andere geschützt, der unterlassene Widerspruch gegen die Eintragung sei nur mit der Gesellschafterstellung begründet.

Rechtliche Beurteilung: In der Revision wird vorgebracht, die GmbH habe das Zeichen X nicht selbst erfunden, sondern sei bereits die Rechtsvorgängerin der GmbH unter diesem Firmenschlagwort im Firmenbuch registriert gewesen, bevor deren Gesellschafts...

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