Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23-24, 20. August 2022, Seite 970

Reformbedarf bei der Besteuerung von Bildungsleistungen?

David Hell

Dass die nationale Umsetzung der Steuerbefreiungen für Bildungsleistungen und Privatlehrer nicht vollständig den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht, wurde in Rechtsprechung und Lehre bereits mehrfach ausgeführt. Dieser Beitrag soll zunächst einen Überblick über die Unterschiede zwischen den unionsrechtlichen Vorgaben und der nationalen Regelung verschaffen und anschließend am Beispiel der Besteuerung von Krankenpflegeschulen veranschaulichen, wie diese Unterschiede Rechtsunsicherheit erzeugen.

1. Rechtsgrundlagen im Vergleich

1.1. Befreiung für Bildungsleistungen

Nach Art 132 Abs 1 lit i MwStSyst-RL ist die „Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung“ von der Umsatzsteuer befreit, sofern diese Leistungen „durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, oder andere Einrichtungen mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung“ erbracht werden.

Art 44 MwSt-DVO präzisiert die oben angeführte Bestimmung dahingehend, dass „Schulungsmaßnahmen mit direktem Bezug zu einem Gewerbe oder einem Beruf sowie jegliche Schulungsmaßnahme, die dem Erwerb oder...

Daten werden geladen...