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Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank
Entscheidung: 9 Ob 81/21h.
Normen: § 6 Abs 3 KSchG; § 879 Abs 3 ABGB.
In einem vom Verein für Konsumenteninformation angestrengten Verbandsklageverfahren wurde die Berechtigung des gegen eine Bank erhobenen Unterlassungs- und Urteilsveröffentlichungsbegehrens zu zuletzt noch 9 von 54 Klauseln ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Geschäftsbedingungen für Kreditkarten geprüft. Die Klauseln betrafen die Möglichkeit verschiedener nachträglicher Vertragsänderungen durch die Bank (im Wesentlichen betreffend Entgelte, Leistungen, Zinssätze und Geschäftsbedingungen), die vom Berufungsgericht überwiegend als Verstoß gegen das Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 KSchG), teilweise auch als Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz beurteilt wurden. Der OGH bestätigte diese Entscheidung.