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SWK 23-24, 20. August 2022, Seite 947

Amtshaftung für gesetzwidrige COVID-19-Maßnahmen im Frühjahr 2020?

Entscheidung: 1 Ob 75/22v.

Norm: COVID-19-Maßnahmenverordnung.

Es besteht kein Amtshaftungsanspruch einer betroffenen Unternehmerin gegenüber dem Bund infolge Gesetzwidrigkeit von Bestimmungen der in der ersten Phase der Pandemie erlassenen COVID-19-Maßnahmenverordnung, weil der VfGH mangels entsprechender Dokumentation im Verordnungsakt nicht beurteilen konnte, welche Umstände im Hinblick auf welche Entwicklungen von COVID-19 den Gesundheitsminister bei seiner Entscheidung geleitet haben.

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