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Vorbringen des Haftungspflichtigen im Beschwerdeverfahren betreffend die Sachbescheide
Entscheidung: Ra 2019/13/0060 (Parteirevision, Aufhebung wg Verletzung von Verfahrensvorschriften).
Norm: § 9 BAO.
Sachverhalt und Verfahren: Der ehemalige Geschäftsführer einer (bereits aus dem Firmenbuch gelöschten) GmbH wurde wegen aushaftender Abgaben (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer) für bestimmte Zeiträume zur Haftung herangezogen. Gleichzeitig mit der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid erhob er auch Beschwerde gegen die gegenüber der GmbH erlassenen Sachbescheide und brachte vor, die vom Finanzamt festgestellten Kalkulationsdifferenzen seien auf kriminelle Handlungen eines früheren Geschäftsführers zurückzuführen und zudem zu hoch angesetzt.
Das BFG wies die erhobenen Beschwerden ab und hielt insbesondere fest, der Revisionswerber hätte als Geschäftsführer sein Vorbringen bereits im Beschwerdeverfahren der GmbH erstatten müssen.
Rechtliche Beurteilung: Das Beschwerderecht gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch steht dem Haftungspflichtigen auch dann zu, wenn der betreffende Bescheid bereits vom Erstschuldner angefochten wurde, und selbst dann, wenn dazu bereits eine Entscheidung vorliegt. Aus § 248 BAO ergibt sich weiters, dass der zur Haftung ...