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SWK 20-21, 25. Juli 2021, Seite 1045

Die LSD-BG-Novelle 2021

Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie und Anpassung an die EuGH‑Judikatur

Christoph Wiesinger

Die jüngste Novelle des LSD-BG hat drei Ursachen – einerseits erfolgt die Anpassung des Gesetzes an die geänderte Entsenderichtlinie, andererseits reagiert der Gesetzgeber auf zwei grundlegende Entscheidungen des EuGH zum LSD-BG. Die Neuregelung soll im Wesentlichen am in Kraft treten.

1. Umsetzung der geänderten Entsenderichtlinie

1.1. Entgeltbestandteile

1.1.1. Entwicklungen im Entsenderecht

Die Stammfassung der Entsenderichtlinie sah vor, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet waren, im Rahmen der Umsetzung zu bestimmen, gesetzliche und tarifvertragliche (= kollektivvertragliche) Mindestentgeltbestimmungen auf entsandte Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft anzuwenden. Die Mitgliedstaaten konnten diese Regelung auch auf andere Branchen ausweiten. Diese Möglichkeit hat Österreich von Anfang an genutzt und diesbezüglich nicht zwischen verschiedenen Branchen unterschieden. Die geänderte Richtlinie sieht diese Unterscheidung nach Branchen nun nicht mehr vor. Die Änderung der Entsenderichtlinie ist daher auf unionsrechtlicher Ebene von großer Bedeutung, für Entsendungen nach Österreich aber aus dem bereits genannten Grund nachrangig.

Eine weitere Änderung in der Entsenderichtlinie betrifft den Minde...

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