Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 20-21, 25. Juli 2021, Seite 1042

Neues zu Reiseleistungen in der Umsatzsteuer ab 2022

Änderung des § 23 UStG

Mario Mayr

Mit BGBl I 2021/112 kam es (abermals) zu einer Änderung des § 23 UStG (Besteuerung von Reiseleistungen). Dies soll Anlass geben, einen kurzen Blick auf den § 23 UStG zu werfen, wie er (voraussichtlich) ab 2022 aussehen wird.

1. Ausgangslage

Nach diversen Urteilen des EuGH und insbesondere dem Urteil vom , Kommission/Österreich, C-787/19, ist klar, dass die derzeit bestehende Regelung des § 23 UStG nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Dabei stehen zwei Themen der aktuellen Regelung im Zentrum der Betrachtung:

  • Beschränkung der Margenbesteuerung auf Leistungen an Nichtunternehmer;

  • Möglichkeit zur Bildung der Bemessungsgrundlage als Gruppen- oder Gesamtmarge.

Der österreichische Gesetzgeber hat vor dem Hintergrund der EuGH-Rechtsprechung schon diverse Änderungen des § 23 UStG vorgenommen, deren Inkrafttreten zum Teil mehrfach verschoben worden ist. Mit der nunmehrigen Änderung ist zu erwarten (oder zu hoffen), dass eine Regelung geschaffen wurde, die auch tatsächlich nächstes Jahr wirksam wird.

2. BGBl I 2021/112

Die Anpassung des § 23 UStG findet sich nicht im ursprünglichen parlamentarischen Initiativantrag. Daher sind dort auch keine erläuternden Bemerkungen enthalten. Im Bericht des Budgetausschusses wird dazu Folgendes v...

Daten werden geladen...