Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 27, 30. September 2021, Seite 1263

Umsatzsteuerpflicht beim Abverkauf einer Möbelsammlung

Entscheidung: Ro 2019/15/0180 (Abweisung der Amtsrevision).

Normen: § 2 Abs 1, 3 Abs 3 UStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine Steuerpflichtige hat über einen mehrjährigen Zeitraum hinweg auf Flohmärkten alte Möbel günstig erworben und privat gelagert. Bei Manifestierung der Verkaufsabsicht wurde die Sammlung einem Antiquitätenhändler übergeben, der die Möbel im eigenen Namen verkaufen und anschließend einen im Vorhinein festgelegten Preis an die Steuerpflichtige zahlen sollte.

Das Finanzamt stufte den Vorgang umsatzsteuerrechtlich als eine nachhaltige und gewerbliche Tätigkeit (Kommissionsgeschäfte) ein und unterzog die Antiquitätenverkäufe als steuerpflichtige Lieferungen dem 20%igen Steuersatz.

Das BFG gab der erhobenen Beschwerde Folge und führte aus, das Abstoßen einer privaten Sammlung ohne Setzen aktiver Schritte zum Vertrieb sei ein (letzter) Akt der privaten Vermögensverwaltung und unterliege nicht der Mehrwertsteuer.

Rechtliche Beurteilung: Entscheidend ist, ob die mitbeteiligte Partei wie eine Händlerin aufgetreten ist, als sie die gegenständlichen Lieferungen an den Kommissionär getätigt hat.

Aus der Rechtsprechung des EuGH ergibt sich, dass die bloße Ausübung des Eigentums durch se...

Daten werden geladen...