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SWK 27, 30. September 2021, Seite 1262

Übertragung eines Kommanditanteils – Relevanz eines Verkehrswertgutachtens

Entscheidung: Ra 2019/13/0088 (Parteirevision, Aufhebung wg Verletzung von Verfahrensvorschriften); Vorerkenntnis 2012/15/0028.

Normen: § 6 Z 1, 24 Abs 2 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine Kommanditistin übertrug ihren Kommanditanteil unentgeltlich an den zweiten Kommanditisten (ihren Ehemann). Auf eine Auffüllung des negativen Kapitalkontos wurde „aus privaten Motiven“ verzichtet. In der Folge wurden sämtliche KG-Anteile an den (Fremd-)Geschäftsführer der KG veräußert.

Das Finanzamt stufte den übertragenen KG-Anteil als real überschuldet ein (kein positiver Verkehrswert) und ermittelte einen Veräußerungsgewinn nach § 24 EStG. Der UFS wies die Berufung ab und bestätigte das Vorliegen einer realen Überschuldung. Mit dem Vorerkenntnis hob der VwGH die UFS-Entscheidung auf, weil der UFS zwar von der entgeltlichen Übernahme eines Firmenwertes ausging, dessen Höhe allerdings nicht feststellte und ohne Begründung auch keine Firmenwertabschreibung berücksichtigte.

Im fortgesetzten Verfahren legte die Revisionswerberin (die KG) ein zweites Gutachten (zwecks Ermittlung des anfallenden Firmenwertes) vor, nach dem der Verkehrswert des übertragenen KG-Anteils – nach Abzug des negativen Kap...

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