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SWK 27, 30. September 2021, Seite 1256

Aktuelles aus der Rechnungslegung

Überblick über das neue Fachgutachten zur Rechnungslegung der Vereine sowie über den Comment Letter des AFRAC

Michael Deichsel und Marie-Christin Inzinger

In diesem Beitrag werden zwei aktuelle Themen der Rechnungslegung dargelegt. Im ersten Teil wird das neue Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision (KFS/RL 19) dargestellt. Anschließend wird im zweiten Abschnitt der Comment Letter des AFRAC zum EFRAG-Diskussionspapier zu Kryptovermögenswerten und -schulden erläutert.

1. Das neue Fachgutachten zur Rechnungslegung der Vereine

Das neue Fachgutachten zur Rechnungslegung der Vereine wurde im April 2021 vom Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision verabschiedet. Die bisherige Stellungnahme KFS/RL 19 zu ausgewählten Fragen zur Rechnungslegung der Vereine wurde dadurch grundlegend überarbeitet. Es wurde ein neues Fachgutachten geschaffen, das sich in sechs Kapiteln systematisch mit der Rechnungslegung von Vereinen auseinandersetzt. Das neue Fachgutachten ist auf alle Rechnungsjahre, die am oder nach dem enden, anzuwenden.

1.1. Rechtsgrundlagen und Anwendungsbereich

Der erste Abschnitt umfasst die Rechtsgrundlagen und den Anwendungsbereich, wobei folgende Tabelle einen Überblick über die gestaffelte Rechnungslegungsverpflichtung von Vereinen gibt:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
klein
mittelgroß
groß
gesetzliche Bestimmung
gewöhnliche Einnahmen/Ausgaben

Tabelle 1:

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