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SWK 27, 30. September 2021, Seite 1255

Kündigung eines Diplomkrankenpflegers wegen Verweigerung regelmäßiger Corona-Tests

Entscheidung: 8 ObA 42/21s.

Norm: § 10 Abs 4 COVID-19-NotMV.

Die (beharrliche) Weigerung des in einem Alten- und Pflegeheim beschäftigten Klägers, sich auf Kosten der beklagten Arbeitgeberin den von ihr iSd § 10 Abs 4 COVID-19-NotMV und der schutzbedürftigen Bewohnerschaft angeordneten regelmäßigen Corona-Tests zu unterziehen, war offenbar unbegründet. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung ist keine verpönte Retorsionsmaßnahme.

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