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Mietzinsminderungsanspruch von Gewerbetreibenden
Zinsminderungsansprüche iZm COVID-19 im Fokus neuer Rechtsprechung
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien fällte im Juni 2021 drei Rechtsmittelentscheidungen, welche sich mit dem Anspruch auf Mietzinsminderung von Gewerbetreibenden, die vom Betretungsverbot der Kundenbereiche aufgrund der COVID-19-Pandemie betroffen waren, befassten. Mieter- und beklagtenseitig handelt es sich um Betreiber eines Fitnesscenters, eines Nagelstudios sowie eines Reisebüros, die vom behördlichen Betretungsverbot vollumfänglich erfasst waren. Nach Ansicht des Gerichts zahlten sie daher zu Recht nur anteilig bzw keine Miete.
1. Überblick
Mit Aussendung der Justizministerin vom wurde festgehalten, dass es Schutzbestimmungen zugunsten von Geschäftsraummietverträgen nicht bedürfe, da aus den Bestimmungen der § 1104 f ABGB und § 1096 ABGB abgeleitet werden könne, dass der Vermieter das Preisrisiko für die Unbenutzbarkeit des Bestandobjekts aufgrund außerordentlicher Zufälle trägt. Dies führte sowohl in der Beratungspraxis als auch in der Literatur und Rechtsprechung zu einer intensiven Behandlung dieser Bestimmungen iZm der Eingliederung der COVID-19-Pandemie, deren Eckpunkte nachfolgend dargestellt werden.
2. Anwendbarkeit des § 1104 ABGB
Eingangs ist auszuführen, dass sich das LGZ Wien wenig überraschend...